Allgemeine Geschäftsbedingungen
der panda plus management GmbH
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der panda plus management GmbH, Tölzer Str. 5, 82031 Grünwald (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Markteinführung, Medienmarketing, Vertriebsberatung, Partnermanagement und verwandter Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte wirtschaftliche oder rechtliche Erfolgsgarantie. Beratungsleistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass benannte Ansprechpartner während der Projektlaufzeit erreichbar sind und Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen treffen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehraufwand führen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei längerfristigen Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Vorschüsse oder monatliche Abschlagszahlungen verlangen.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Sie sind eingeschaltet, sofern der Auftragnehmer trotz Mahnung mit Fristsetzung in Verzug gerät.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Analysen, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Kündigung
Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern nicht individuell andere Fristen vereinbart wurden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz des nachweisbaren Schadens.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.